Unsere Behandlungskosten

Behandlungskosten Osteopathie

Selbstzahler und gesetzlich Versicherte:

Erwachsene & Kinder: 90,-€

Kostenerstattung Gesetzlichversicherte:

Die Osteopathie ist aktuell noch keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen aber seit 2012 erstatten immer mehr Kostenträger anteilig osteopathische Leistungen.

Unter dem folgenden Link finden Sie eine Liste dieser Kassen, die Liste nennt die Voraussetzungen für die Erstattung, den Leistungsumfang, listet die Leistungserbringer auf und verweist auf die Homepage der jeweiligen Kostenträger.

Privatversicherte und Privatzusatzversicherte:

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Kostenerstattung Privatversicherte und Privatzusatzversicherte:

Für Privatversicherte und Personen mit einer Zusatzversicherung, die osteopathische Behandlungen von Heilpraktikern in ihrem Leistungskatalog führen, werden die Behandlungskosten in der Regel anteilig bzw. voll erstattet.

Da wir lösungs- und zielorientiert behandeln, ist das Honorar unabhängig von der Behandlungsdauer zu entrichten. Wir planen für eine Behandlung etwa 50 Minuten ein.

Behandlungskosten Fasziendistorsionsmodell nach Typaldos, Chiropraktik und der Schädelakupunktur nach Yamamoto

Die Kosten für die Behandlung nach dem Fasziendistorsionsmodell nach Typaldos, Chiropraktik und/oder der Schädelakupunktur nach Yamamoto orientieren sich an dem Kostenrahmen „Behandlungskosten Osteopathie“, da sie im Rahmen einer osteopathischen Untersuchung und Behandlung je nach Indikation und in enger Abstimmung mit Ihnen eingesetzt werden.